Porträtfoto Rechtsanwalt Alexander Beyer
Hintergrund Kanzlei

Kanzlei

Flexibel, spezialisiert, unkompliziert – das ist meine Devise.

So berate und vertrete ich seit mehr als 10 Jahren deutschlandweit vor allem Unternehmen, Agenturen und Selbstständige im IP-Recht, IT-Recht und Medienrecht. Meine Erfahrung und Expertise stelle ich dabei gerne in den Dienst meiner Mandanten, kombiniert mit Klarheit und Durchsetzungsstärke, Einfühlungsvermögen und Empathie.

In dieser Art arbeite ich ganz bewusst, um Ihnen im IP-Recht, IT-Recht und Medienrecht genau die Rechtsberatung bieten zu können, die Sie wirklich weiterbringt.

Was meine Arbeit dabei auszeichnet?

  • hochqualifizierte, spezialisierte Beratung
  • langjährige Erfahrung
  • ein fester Ansprechpartner, der erreichbar ist
  • transparente, faire Preise ohne Overheadkosten
  • konsequenter Einsatz für Ihr Recht außergerichtlich und vor Gericht, deutschlandweit
  • enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • offene Kommunikation.

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Hintergrund IP

IP

Das Recht, das sich mit geistigem Eigentum/Intellectual Property befasst, ist breit gefächert. Das Markenrecht, das Designrecht und das Wettbewerbsrecht sind dabei wesentliche Bestandteile des IP-Rechts.

Einerseits wollen Marken und Designs als wichtige Wirtschafts­güter von der ersten Idee an professionell rechtlich betreut sein, um als effizientes Schutzrecht bestmöglich für ihren Inhaber „arbeiten“ zu können – ob im Unternehmen selbst oder über Lizenzverträge mit Externen. Andererseits spielen die Marktverhaltens­regeln des Wettbewerbsrechts im unternehmerischen Kontext eine nicht zu unterschätzende Rolle sowohl für das Unternehmen selbst, aber auch für Wettbewerber. Das betrifft neben den klassischen Bereichen Werbung und Marketing nicht selten Bereiche, an denen man wettbewerbs­rechtliche Stolperfallen nicht unmittelbar vermutet, z.B. bei der Produktgestaltung, im E-Commerce oder im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung im IP-Recht bin ich gerne Ihr Ansprechpartner für Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht – und das unabhängig davon, ob es um konkrete Fragen geht, (außer)gerichtliche Verhandlungen oder professionelle IP-Verträge.

Hintergrundbild IT

IT

Die Welt der IT ist komplex. Geht es um Rechtliches im IT-Bereich, ist es deshalb unerlässlich, dass Rechtsberatung Fachverstand mit Sachverstand verbindet, sprich: dass neben sehr spezifischen Rechts­kenntnissen im IT-Recht auch technisches Wissen vorhanden ist. Das gilt vor allem, wenn es um sehr spezifische Fragen rund um das Theme Software und Verträge geht. Genauso ist technischer Verstand aber auch im Zusammenhang mit E-Commerce und Datenschutz unerlässlich, um zu praktikablen und rechtssicheren Lösungen zu kommen.

Als Fachanwalt für Informations­technologie­recht biete ich Ihnen rechtlich versierte Beratung einerseits. Genauso verfüge ich über technisches Verständnis, um für Sie zu verlässlichen Lösungen zu kommen, z.B. wenn es um Websites und Onlineshops im E-Commerce (AGB, Widerrufs­belehrungen etc.) geht, um Datenschutz im Unternehmen (z.B. Datenschutzerklärungen, Auftrags­verarbeitungs­verträge) oder darum, auch komplexe IT-Projekte vertraglich zu gestalten oder abzusichern. Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen – gerade zum Markenrecht oder Urheberrecht – behalte ich dabei natürlich immer adäquat im Blick.

Hintergrund Medien

Medien

Nicht zuletzt ist der Bereich „Medien“ ein Bereich, der Unternehmen, Agenturen, Selbstständige, aber auch Privatpersonen in sehr unterschiedlicher Art betrifft, auch und gerade, wenn es um das Urheberrecht geht. Denn nicht selten sind marken-, design- oder it-rechtliche Fragen sehr eng mit Fragen des Urheberrechts verknüpft.

Gleichzeitig steigen in Zeiten omnipräsenter (Online-)Medien das Konflikt­potenzial und der Beratungsbedarf im „klassischen“ Medienrecht – für Unternehmen, deren Vertreter und für Privatpersonen. Persönlich­keits­rechts­verletzungen wie z.B. Beleidigungen oder unwahre Tatsachen­behauptungen werden häufiger. Dagegen vorzugehen ist oft sinnvoll, um beispielsweise Reputations­schäden zu verhindern. Aber auch die Presse selbst sollte in diesem Kontext gut beraten und vertreten sein, um ihrer Aufgabe angemessen nachkommen zu können.

Sowohl im Urheberrecht als auch im Persönlich­keits­recht – auch für Unternehmen! – und im Presserecht bin ich gerne Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Prüfen von Sachverhalten geht, um das Finden von (außer)gerichtlichen Lösungen oder die Durchsetzung Ihrer Rechte.

HIntergrund Anwalt

Anwalt

Alexander Beyer, LL.M

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

„Mir ist wichtig, eng und vertrauensvoll mit meinen Mandanten zusammenzuarbeiten – in jedem einzelnen Fall oder im Rahmen einer dauerhaften Kooperation. Dabei ist offene, ehrliche Kommunikation die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit – egal, ob es um Strategie, Erfolgsaussichten oder Kosten geht.“

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