Geistiges Eigentum – kurz „IP“ – gewinnt im Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung und das in ganz unterschiedlicher Form – beispielsweise wenn es um Schutzrechte in Form von Marken und Designs geht.
Außerdem zählt ein weiterer Rechtsbereich zum IP-Recht, der für den (wirtschaftlichen) Erfolg eines Unternehmens von immenser Bedeutung sein kann: das Wettbewerbsrecht.
Das IP-Recht – und hier speziell das Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht – ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Das gilt auch und gerade in der externen Beratung und Vertretung von Unternehmen.

Markenrecht & Designrecht
Marken sind ein wichtiges Wirtschaftsgut. Sie sollten deshalb von Anfang an bestmöglich rechtlich betreut sein. Exakt diese rechtliche Betreuung ist meine Aufgabe als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Im Markenrecht und Designrecht unterstütze ich Sie deshalb in diesen Bereichen:
Entwicklungsprozess
Die Entwicklung von Produkten und Projekten ist finanziell aufwendig – es kann sich also lohnen, bereits den Entwicklungsprozess von Produkten und Projekten markenrechtlich bzw. designrechtlich begleiten zu lassen. Deshalb kläre ich für Sie die Schutzfähigkeit von Designs und die Schutzfähigkeit von Begriffen (Wörter) und Gestaltungen (Logos etc.) als Marke auf Wunsch bereits in der Entstehungsphase: damit Ihre Produkte und Projekte im Ergebnis mit effektiven Schutzrechten flankiert werden können.
Schutz von Marken & Designs
Marken und Designs müssen in aller Regel angemeldet und eingetragen werden – nur so entstehen diese Schutzrechte. Dabei ist der individuell passende Schutzumfang rechtlich und ökonomisch essenziell. Ich kümmere mich in enger Abstimmung mit Ihnen deswegen in jedem einzelnen Fall darum, Marken oder Designs exakt in dem Umfang national, in Europa oder international anzumelden, der im ganz konkreten Fall für Sie und Ihr Unternehmen Sinn macht.
Arbeit mit Marken & Designs
Die professionelle Arbeit mit Marken und Designs ist Grundlage für deren Werthaltigkeit. Das Gleiche gilt für die Arbeit mit Schutzrechten und die Verwaltung dieser Schutzrechte. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verwalte ich Ihre Marken und Markenportfolios wie auch Designs und Designportfolios – inklusive der Überwachung von Schutzfristen und deren Verlängerung. Genauso bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, maßgeschneiderte Lizenzverträge zu prüfen, zu erstellen und zu verhandeln.
Verteidigung von Marken & Designs
Markenrechtsverletzungen können enormen wirtschaftlichen Schaden anrichten und gleichzeitig das Image einer Marke massiv beschädigen. Ähnliches gilt für Designs und Designrechtsverletzungen. Aus diesem Grund gehe ich aktiv gegen solche Rechtsverletzungen vor – falls es zu Kollisionen mit Ihren eingetragenen Rechten kommt oder bei unberechtigter Nutzung durch Dritte etc. Genauso vertrete ich Sie, wenn Sie sich dem Vorwurf einer Rechtverletzung in Form einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung ausgesetzt sehen.
Wettbewerbsrecht
Wettbewerb ist Teil des Wirtschaftslebens. Dass manchmal mit harten Bandagen gekämpft wird, ist Teil davon. Und doch gibt es rechtliche Grenzen für das eigene wie für das Verhalten von Wettbewerbern am Markt.
Exakt diese Grenzen gilt es zu kennen und entlang dieser Grenzen das rechtlich Mögliche auszuloten: um sich der Risiken des eigenen Marktverhaltens bewusst zu sein und entsprechend agieren zu können. Die Grenzen gilt es aber auch zu kennen, um Wettbewerber in die Schranken zu weisen.
Im Wettbewerbsrecht unterstütze ich Sie deshalb in diesen Bereichen:
Beratung zum Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht spielt in Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Rolle – in „klassischen“ Bereichen wie Werbung und Marketing, aber auch in Bereichen wie z.B. der Produktgestaltung, im E-Commerce oder wenn es um Datenschutz geht. Deswegen berate ich Sie in exakt diesen Bereichen zu allen wettbewerbsrechtlichen Fragen, um Ihr Risiko, im Unternehmen Wettbewerbsverletzungen zu begehen, möglichst gering zu halten.
Vorgehen gegen Wettbewerber
Nicht selten überschreiten Wettbewerber die Grenzen des (wettbewerbsrechtlich) Zulässigen. In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah – gleichzeitig aber auch angemessen – zu reagieren. Deswegen gehe ich für Sie aktiv gegen Wettbewerber vor, die Ihnen z.B. mit unzulässigen Werbemaßnahmen oder anderen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen schaden: mit Abmahnungen oder mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – ganz wie es die Situation erfordert.
Vertretung bei Abmahnung
Hin und wieder kommt es vor, dass Unternehmen sich selbst wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen etc. ausgesetzt sehen. Ist das der Fall, gilt es die Rechtslage schnell und verlässlich einzuschätzen und adäquat zu reagieren. Wurden Sie wegen eines (vermeintlichen) Rechtsverstoßes wettbewerbsrechtlich abgemahnt oder wurde gegen Sie einstweilige Verfügung erlassen, kümmere ich mich selbstverständlich auch darum.