Medien

Das Medienrecht kennt viele, sehr unterschiedliche Aspekte. Das Urheberrecht, das Presserecht und alle Rechtsfragen rund um das Thema Persönlichkeitsrecht beispielsweise.

Als Rechtsanwalt konzentriere ich mich auf eben diese drei Bereiche des Medienrechts, um meinen Mandanten – u.a. Wirtschaftsunternehmen, Agenturen und Medienunternehmen wie Presse-Verlage, Journalisten, aber auch Selbstständige und Privatpersonen – zu diesen spezifischen Themen bestmögliche Rechtsberatung bieten zu können.

Urheberrecht

Auch Urheberrecht ist ein weites Feld – für Kreative wie für Unternehmen und Agenturen, die mit Kreativen aller Bereiche (Text, Grafik, Kommunikations­design, Fotografie etc.) arbeiten. Damit verlässliche Arbeit mit urheberrechtlich geschützten Werken möglich ist, sind anwaltlicher Rat und Unterstützung nicht selten essenziell. Das gilt ganz allgemein, im Vorfeld von Projekten oder auch in der Vertrags­gestaltung.

Im Urheberrecht berate und vertrete ich Sie deshalb u.a. in diesen Bereichen:

Schutzfähigkeit von Werken & Ideenschutz

Die Schutzfähigkeit eines sog. „Werkes“ ist ein zentraler Aspekt des Urheberrechts, da sich daraus alle Rechte des Urhebers ableiten: das Recht zur Veröffentlichung, zur Nutzung und beispielsweise die Möglichkeit, ein Werk (Text, Foto, Bild, Komposition etc.) an Dritte zu lizenzieren. Geht es darum, die Schutzfähigkeit zu prüfen, bin ich gerne Ihr Ansprech­partner und kümmere mich z.B. auch um Hinter­legungen von Werken oder die Erstellung von Non Disclosure Agreements (NDA) zum Schutz von (nicht schutzfähigen) Ideen und Konzepten.

Lizenz­verträge

Lizenzen bzw. Lizenzverträge sind ein zentraler Aspekt des Urheberrechts. Denn diese sind die Basis dafür, dass andere Personen als der Urheber geschützte Werke nutzen können. Dabei kann es sich um Muster-Lizenzen oder AGB (z.B. für Fotografen, Agenturen) für standardisierte Nutzungen handeln, aber auch um individuelle Lizenzverträge mit entsprechend individuellen Regelungen. Geht es um Lizenzen und Verträge im Urheberrecht, prüfe, erstelle und verhandle ich Verträge ganz in Ihrem Sinne.

Rechtliche Auseinander­setzungen

Vor allem nicht bzw. nicht korrekt lizenzierte Nutzungen führen im Urheberrecht zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen etc. Aber beispielsweise auch Streit um die Urheberschaft selbst kann zu rechtlichen Auseinander­setzungen führen, genauso wie Meinungs­verschieden­heiten über Lizenzverträge oder Abrechnungen aus derartigen Verträgen. Ist das der Fall, vertrete ich Sie gerne – außerhalb des Gerichtssaals und vor Gericht versteht sich.

Hintergrund Medien

Persönlich­keits­recht

Zur Verletzung von Persönlich­keitsrechten kommt es in allen Medien: online, gedruckt, in Wort oder Bild. Gegen solche „Grenzüberschreitungen“ sollte man vorgehen – wenn auch immer mit dem richtigen Augenmaß.

Geht es um Persönlich­keitsrechte, bin ich zu diesen Themen Ihr Ansprechpartner:

Prüfung Rechts­verletzungen

Verletzungen des Persönlich­keitsrechts nehmen mit der immer stärkeren Nutzung „kommunikativer Medien“ (z.B. Social Media) deutlich zu – in Form von Beleidigungen, Verleumdungen oder als Verletzungen des Rechts am eigenen Bild. Solche Rechtsverletzungen können erhebliche persönliche Folgen haben bzw. sich mittel- und langfristig negativ auch auf die berufliche Reputation auswirken. Deswegen berate ich Sie eingehend zu den Möglichkeiten, sich gegen eine solche Rechtsverletzung effektiv zu wehren, und über die Möglichkeiten, z.B. Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu verlangen.

Außergerichtliche Verhandlungen / Gerichtliche Vertretung

Wer sich in seinem Persönlich­keitsrecht verletzt fühlt – als Person oder auch als Unternehmen –, hat ein starkes Bedürfnis, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Dabei unterstütze ich Sie: mit einer klaren Einschätzung der Rechtslage und einer individuellen Beratung darüber, welche außer­gerichtlichen bzw. gerichtlichen Schritte notwendig und sinnvoll sind. Geht ein Streit vor Gericht, gehe ich mit Nachdruck gegen Persönlichkeits­verletzungen vor – mit der Konsequenz und Härte, die Sie persönlich als recht empfinden.

Presserecht

Auch die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Nicht selten kollidiert aber das Recht der Presse mit den Rechten Einzelner – Personen, aber auch Unternehmen.

Aus diesem Grund berate und vertrete ich Sie in diesen Bereichen des Presserechts:

Prüfung rechtliche Rahmenbedingungen

Zahlreiche Auseinander­setzungen und Gerichts­verfahren im Presserecht lassen sich vermeiden, wenn z.B. im Vorfeld einer Berichterstattung (Reportage etc.) die rechtlichen Rahmen­bedingungen mit anwaltlicher Unterstützung verlässlich geklärt werden. (Presse-)Verlage oder auch Journalisten unterstütze ich deswegen, wenn es darum geht, allgemeine presse­rechtliche Fragen zu klären oder spezifische Fragen zu bestimmten Projekten im Detail zu beantworten, ggf. Vereinbarungen zu treffen oder Erklärungen etc. aufzusetzen.

Außergerichtliche Verhandlungen / Gerichtliche Vertretung

Gerade im Presserecht lassen sich Konflikte oft nicht vermeiden – Abmahnung und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kommen im Presserecht durchaus vor, um beispielsweise Veröffent­lichungen zu verhindern. In solchen Fällen gilt es dann, angemessen und bestenfalls sehr zeitnah zu agieren bzw. zu reagieren. Um beides kümmere ich mich mit der notwendigen Erfahrung und dem notwendigen Fingerspitzen­gefühl gerne für Sie – außergerichtlich und vor Gericht.