Alexander Beyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Porträtfoto Rechtsanwalt Alexander Beyer

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Hinter jeder starken Marke, jeder innovativen Software und jedem kreativen Projekt steckt mehr als nur ein Produkt. Dahinter stehen Ideen, viel Arbeit und Menschen, die etwas aufbauen wollen. Mich faszinieren genau diese Dinge: neue Technologien, digitale Geschäftsmodelle, starke Marken und gutes Design.

Deshalb habe ich mich früh auf das IT-Recht, den gewerblichen Rechtsschutz und das Medienrecht spezialisiert. Heute gehört auch das KI-Recht zu meinen Schwerpunkten. Gerade in diesen Bereichen reicht es nicht, nur die Rechtslage zu kennen. Man muss auch verstehen, wie Technologien funktionieren, welche Geschäftsmodelle dahinterstehen und was rechtliche Entscheidungen für ein Unternehmen tatsächlich bedeuten.

Gute Rechtsberatung ist für mich aber auch eine Frage der Zusammenarbeit. Es macht einen Unterschied, wer sich tatsächlich mit einem Anliegen beschäftigt, ob man offen miteinander sprechen kann und ob der Anwalt nicht nur rechtliche Risiken aufzeigt, sondern auch mitdenkt.

Wer mich bei BEYER.LAW beauftragt, arbeitet auch mit mir – ohne wechselnde Ansprechpartner oder unnötige Abstimmungswege. Ich schätze klare Worte, kurze Wege und einen unkomplizierten Umgang. Moderne Technik soll die Zusammenarbeit einfacher machen, nicht unpersönlicher.

Die rechtlichen Fragen sind oft kompliziert genug. Die Zusammenarbeit muss es nicht auch noch sein.

Werde­gang

2003–2008

Studium der Rechts­wis­sen­schaften, Philipps-Universität Marburg

2008

Erstes juristisches Staatsexamen (Prädikatsexamen)

2008–2011

Rechtsreferendariat, Landgericht Bochum

2011

Zweites juristisches Staatsexamen (Prädikatsexamen), Zulassung als Rechtsanwalt

seit 2011

Anwaltliche Tätigkeit, unter anderem in Wirtschaftskanzleien

2014

Master of Laws (LL.M.)

2015

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

2016

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Seit 11/2022

Inhaber von BEYER.LAW

Mitglied­schaften

  • nextMG e.V.
    Verein zur Förderung der Digitalisierung am Standort Mönchengladbach
  • Deutscher Anwaltverein
  • GRUR
    Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • davit
    Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht im Deutschen Anwalt­verein

Publikationen

Rechtsanwalt Alexander Beyer, LL.M. ist Autor zahlreicher juristischer Fachbeiträge zu zentralen Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft. Die Veröffentlichungen behandeln insbesondere Themen aus dem IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnisschutz und Online-Handel.

Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Fragen rund um KI-generierte Inhalte und den Einsatz künstlicher Intelligenz in kreativen und kommerziellen Prozessen.

Ausgewählte Fachbeiträge

KI, Urheberrecht & digitale Inhalte

  • KI-gestützte Umgestaltung von Fotografien – Werkqualität und Rechtsverletzung, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2026, Az.: I-20 W 2/26, jurisPR-ITR 19/2026 Anm. 5 (Nachweis bei juris)
  • Urheberrechtsschutz bei teilweise KI-generierten Songs – Zur Darlegungs- und Beweislast bei hybriden Schaffensprozessen, Anmerkung zu LG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2025, Az.: 2-06 O 401/25, jurisPR-ITR 11/2026 Anm. 5 (Nachweis bei juris)
  • Keine Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren nach Beendigung der Urheberrechtsverletzung, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021, Az.: I-6 W 98/20, jurisPR-ITR 13/2021 Anm. 4
  • Reichweite von Unterlassungserklärungen in Bezug auf rechtswidrige Inhalte in Suchmaschinen, AnwZert ITR 18/2017

Marken, Plattformen & Online-Handel

  • Unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung durch unberechtigte Meldung einer Markenrechtsverletzung gegenüber Handelsplattformen wie eBay, Anmerkung zu KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2022, Az.: 5 U 139/19, jurisPR-ITR 22/2022 Anm. 6
  • Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs – Auswirkungen auf Abmahnungen im Bereich des Online-Handels, AnwZert ITR 20/2020
  • Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2021, Az.: 20 W 11/21, jurisPR-ITR 6/2021 Anm. 5 (zitiert in LG Düsseldorf, Urt. v. 21.05.2021 – 38 O 3/21, Rn. 22)

Reputation, Datenschutz & Geschäftsgeheimnisse

  • Fallstricke bei der Kommentierung von Online-Bewertungen – Datenschutzrechtliche und strafrechtliche Grenzen, AnwZert ITR 4/2020
  • Abmahnung von fehlenden bzw. fehlerhaften Datenschutzerklärungen: Sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wettbewerbswidrig?, AnwZert ITR 15/2018
  • Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG), AnwZert ITR 16/2019
  • Verkauf von Kundendaten in der Insolvenz – Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen?, NZI 2016, 241

Neben meinen Fachbeiträgen pflege ich eine laufend aktualisierte Übersicht zur Rechtsprechung zum KI-Recht in Deutschland.

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