Der Bereich IT ist komplex – technisch und rechtlich. Gleichzeitig ist dieser Rechtsbereich vielgestaltig. Denn unter den Begriff IT-Recht fallen viele sehr unterschiedliche Themen: von Themen, die nahezu alle Unternehmen und Selbstständigen betreffen (z.B. Website-Themen), bis hin zu sehr spezifischen Software-Themen zählt vieles zum Informationstechnologierecht.
Das IT-Recht ist seit einigen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Vor allem Unternehmen und Selbstständige berate und vertrete ich deswegen sehr gerne im IT-Recht – mit dem notwendigen speziellen rechtlichen Wissen und dem genauso notwendigen technischen Know-how.
Recht im E-Commerce // Internetrecht
Das Thema E-Commerce und Recht betrifft viele Unternehmen, Agenturen und Selbstständige: Denn Websites, Online-Shops und Social-Media-Profile sind rechtlich betrachtet oft komplexer als gedacht. Gerade hier treffen Rechtsprobleme aus sehr unterschiedlichen Bereichen zusammen, u.a. aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht, aber auch aus dem Wettbewerbsrecht, Domainrecht etc.
Geht es um Recht und E-Commerce, berate und vertrete ich Sie u.a. in diesen Bereichen:
Website, Webshops & Social Media
Websites, Online-Shops und Social-Media-Präsenzen sind für Unternehmen heutzutage unverzichtbar. Allerdings sollten all diese Online-Präsenzen rechtssicher gestaltet sein, um keine kostspieligen Abmahnungen wegen Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzungen zu riskieren. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Online-Präsenzen rechtsicher zu gestalten, zu erstellen und zu betreiben u.a. im Hinblick auf Domains, Texte und Bilder, auf Produktaussagen und im Hinblick auf Impressum, Datenschutz und beispielsweise korrekte Widerrufsbelehrungen etc.
Notwendige Rechtstexte
Um Online-Präsenzen rechtskonform zu betreiben, sind an einigen Stellen auf einer Website oder in einem Online-Shop bestimmte Rechtstexte unverzichtbar. Fehlen diese Texte oder sind sie nicht so, wie der Gesetzgeber es vorschreibt, kann das zu u.a. wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Aus diesem Grund prüfe ich für Sie vorhandene Rechtstexte wie z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen oder Datenschutzerklärungen und gestalte solche Texte für Sie – passgenau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Software & Verträge
In der Welt der IT wird die Bedeutung von professionell gestalteten Verträgen oft unterschätzt. Geht es um Verträge und Software, ist allerdings nicht nur spezifischer juristischer Fachverstand unerlässlich, sondern auch technisches Know-how und Erfahrung mit der Beratung im Umfeld „IT“.
All das bringe ich als Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit vielen Jahren spezifischer Berufserfahrung mit und unterstütze Sie u.a. im Zusammenhang mit folgenden Verträgen:
- Software-as-a-Service-Vertrag (SaaS), auch „Vertrag über Cloud Computing“
- Standardsoftware-Kaufvertrag
- Software-Mietvertrag
- Software-Pflegevertrag
- Erstellung von Individualsoftware
- Vertrieb von Open Source Software
- Vertragshändlervertrag Software
- Webdesign-Vertrag
- SEO-Vertrag
- App-Entwicklungsvertrag
- Web-Hosting-Vertrag
- Domain-Übertragungs-Vertrag
Geht es um Recht im Kontext Software & Verträge, unterstütze ich Sie deshalb wie folgt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Besondere Vertragsbedingungen
Gerade im Bereich Software spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und besondere Vertragsbedingungen (BVB) eine nicht unwesentliche Rolle. Denn einerseits werden in bestimmten Verträgen standardisierte Klauseln für eine große Zahl von Nutzungen benötigt, andererseits kommt es unter Umständen (auch) auf individuelle bzw. individuellere Vereinbarungen an. Aber auch wenn AGB und BVB bis zu einem gewissen Grad standardisiert werden, gilt es diese Regelungen individuell auf das jeweilige Geschäftsmodell anzupassen. Darum kümmere ich mich gerne für Sie.
Individuelle Verträge
Neben AGB und BVB werden nicht selten sehr individuelle, exakt abgestimmte Verträge in IT-Projekten benötigt – vor allem in komplexen IT-Projekten. Auch hier bin ich gerne Ihr Ansprechpartner: seit Jahren prüfe, erstelle und verhandle ich im IT-Bereich verlässliche Rahmenverträge oder individuelle Projektverträge, genauso wie Software-Lizenzverträge und Serviceverträge. Und sollte es notwendig werden, setze ich Ihre Ansprüche aus solchen Verträgen durch bzw. wehre unberechtigte Ansprüche effektiv ab.
Datenschutzrecht
Datenschutz ist in vielen Unternehmen ein wenig geliebtes Thema. Seit die DSGVO verbindlich umzusetzen ist, hat das Bewusstsein für das Thema Datenschutz deutlich zugenommen, in Unternehmen, in Wettbewerbsverhältnissen, aber auch bei Privatpersonen. Seitdem gilt es im Hinblick auf Datenschutz umso mehr gut aufgestellt zu sein, um Abmahnungen und Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden und Privatpersonen zu vermeiden.
Im Datenschutzrecht berate und vertrete ich Sie deswegen u.a. in diesen Bereichen:
Umsetzung der DSGVO im Unternehmen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch im Bereich Datenschutz. Damit Sie beim Thema Datenschutz im Unternehmen keine offene Flanke riskieren, berate ich Sie und schule ggf. Ihre Mitarbeiter gerne zur Umsetzung der DSGVO konkret in Ihrem Unternehmen, u.a. zum Mitarbeiterdatenschutz. Genauso unterstütze ich den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen und übernehme die Kommunikation mit Datenschutzbehörden. Nicht zuletzt kümmere ich mich auch verlässlich um die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder erstelle Gutachten, z.B. zur Vorlage bei Datenschutzbehörden.
Unterstützung bei Datenschutzbeanstandungen
Nicht immer ist es möglich, alle Anforderungen des Datenschutzes im Unternehmen zu 100 % zu erfüllen. Dann kann es zu Beanstandungen von Behörden kommen. Genauso ist es möglich, dass Privatpersonen von diversen Auskunftsansprüchen auf Grundlage der DSGVO Gebrauch machen. Ist das der Fall, unterstütze ich Sie gerne in der Kommunikation mit Behörden und als Ihr Vertreter gegenüber Privatpersonen und Behörden – außergerichtlich und vor Gericht.
Notwendige Rechtstexte
Im Bereich Datenschutz ist ein Rechtstext von besonderer Bedeutung, da er u.a. auf Websites offen einsehbar ist und Fehler hier deswegen leicht nachvollziehbar: die Datenschutzerklärung für Online-Präsenzen. Damit aber nicht genug – auch Auftragsverarbeitungsverträge etc. können im Unternehmen notwendig werden. Diese und andere Rechtstexte aus dem Bereich Datenschutz prüfe ich gerne für Sie und erstelle solche Texte bei Bedarf exakt nach Ihren individuellen Anforderungen.