Geistiges Eigentum _ IP

Geistiges Eigentum – kurz „IP“ – gewinnt im Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung und das in ganz unterschiedlicher Form. Denn einerseits spielen für Unternehmen im Bereich Intellectual Property („IP“) vor allem Marken und damit das Markenrecht und Designrecht eine enorme wirtschaftliche Rolle. Andererseits ist ein Aspekt des IP-Rechts, der häufig unterschätzt bzw. vernachlässigt wird, für Unternehmen von großer Bedeutung: das Wettbewerbsrecht.

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich inzwischen Unternehmen ganz unterschiedlicher Größe – vom kleinen Start-up bis hin zu (mittelständischen) international aktiven Unternehmen im Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Denn ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sind exakt diese beiden Bereiche des IP-Rechts, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.

Bedeutung des IP-Rechts

Einerseits dient das IP-Recht dem Schutz von Innovationen. Mit Mitteln des IP-Rechts ist es möglich, unternehmenseigene Innovationen und Entwicklung vor der unberechtigten wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere zu schützen und aktiv gegen Rechtsverletzer bzw. Rechtsverletzungen vorzugehen, z. B. im Wege von markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Letztlich ist dieser Schutz nicht nur Schutz von Innovation, sondern treibt das Thema sogar voran: Die Bereitschaft, im Unternehmen Neues zu entwickeln, ist deutlich größer, wenn später effektiver Schutz und die Möglichkeit, mit Innovationen Umsatz zu generieren, bestehen.

Mein Angebot im IP-Recht für Unternehmen

Im Markenrecht und Designrecht bin ich für Unternehmen Ansprechpartner „in allen Lebenslagen“:

Ich begleite auf Wunsch den Entwicklungsprozess einer Marke von Beginn an und prüfe beispielsweise die Schutzfähigkeit bereits während der Entwicklung, um teure und langwierige „Extrarunden“ bei der Anmeldung zu vermeiden. Genauso kümmere ich mich darum, Marken im individuell richtigen Umfang (inter)national anzumelden, zu verwalten und meine Mandanten in der Arbeit mit Marken zu unterstützen, z. B. mit individuellen Lizenzverträgen etc. Nicht zuletzt ist es meine Aufgabe, Markenrechtsverletzungen aktiv abzuwehren oder: meine Mandanten zu vertreten, wenn der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum steht.

Im Wettbewerbsrecht gilt das Gleiche: Braucht ein Unternehmen Unterstützung im Wettbewerbsrecht – außergerichtlich oder vor Gericht –, bin ich der richtige Ansprechpartner. Denn gerade im Marketing oder im Bereich E-Commerce spielt oft strategische Beratung im Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle, um kostspielige Rechtsverletzungen von vorherein auszuschließen. Genauso wichtig ist es aber auch, Wettbewerber bei Bedarf in die Schranken zu weisen, um wirtschaftliche Schäden bestmöglich zu verhindern. Nicht zuletzt sind professioneller anwaltlicher Rat und Unterstützung im Wettbewerbsrecht wichtig, wenn das Kind doch einmal in den Brunnen gefallen ist und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in der Post ist.

Das Markenrecht

Marken können enorm werthaltig und damit wichtige Wirtschaftsgüter eines Unternehmens sein. Das gilt zwar in aller Regel nicht von der Gründung eines Unternehmens an. Aber effizienter und effektiver Schutz von Bildmarken, Wortmarken, Wort-Bildmarken etc. sollte schon früh im Lebenszyklus eines Unternehmens eine Rolle spielen – genauso wie später die professionelle Verwaltung und Nutzung von Marken beispielsweise mithilfe von Lizenzen.

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Das Wettbewerbsrecht

Wettbewerb ist Teil des Wirtschaftslebens. Dass teils mit harten Bandagen gekämpft wird, gehört dazu. Und doch gibt es rechtliche Grenzen für das eigene wie für das Verhalten von Wettbewerbern am Markt. Diese Grenzen gilt es zu kennen und daran entlang das rechtlich Mögliche auszuloten: um Risiken des eigenen Marktverhaltens zu kennen und sich entsprechend verhalten zu können, aber auch um Wettbewerber bei Bedarf in die Schranken zu weisen.

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