Markenrecht
Marken sind ein wichtiges Wirtschaftsgut und sollten deshalb von Anfang an bestmöglich rechtlich betreut sein: verlässlich eingetragen, professionell verwaltet und bei Bedarf mit Nachdruck verteidigt werden.
Exakt diese rechtliche Betreuung im Markenrecht für Unternehmen ist meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Großraum Düsseldorf und Mönchengladbach und darüber hinaus.
Das Markenrecht
Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, zu dem u. a. mein zweiter Schwerpunkt – das Wettbewerbsrecht – zählt. Der gewerbliche Rechtsschutz zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmen von denen anderer Unternehmen abzugrenzen und ihre Werthaltigkeit zu schützen.
Das Markenrecht ganz konkret widmet sich dem Schutz von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen oder geografischen Herkunftsangaben (§ 1 MarkenG). Die Welt der Marken selbst wiederum ist dann vielfältig: Als Marken können alle Zeichen, wie z. B. auch Wörter, Abbildungen, aber auch Zahlen, Klänge und dreidimensionale Gestaltungen, geschützt werden – nicht zuletzt sogar Farben und Farbkombinationen.
Insofern kann der Schutz von Marken in sehr unterschiedlichen Bereichen im Unternehmen eine Rolle spielen, angefangen vom Schutz von Logogestaltungen (Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke) bis hin zum Schutz einer Coporate-Design-Farbe oder von Werbejingles.
Sie haben Fragen zum Markenrecht allgemein oder z. B. zur Abgrenzung zum Designrecht oder Urheberrecht ? Sprechen Sie mich gerne an!
Markenrecht & Markenschutz
Markenrechtlicher Schutz entsteht nicht automatisch. Er entsteht in aller Regel durch die Anmeldung und Eintragung einer Marke für einen bestimmten Schutzbereich z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO. Nur selten entstehen Marken durch Benutzung oder durch notorische Bekanntheit.
Bei der Anmeldung zur Eintragung wird im Verfahren von den Behörden geprüft, ob eine Marke dann tatsächlich eingetragen werden kann – ob sie schutzfähig ist und/oder ob es Kollisionen mit bestehenden Marken gibt, die gegen eine Eintragung der Marke sprechen.
Ich kümmere mich bei Bedarf bereits in der Entwicklungsphase darum, z. B. die Schutzfähigkeit eines Logos zu überprüfen und das Risiko von Kollisionen mit vorbestehenden Marken zu klären. Sprechen Sie mich gerne darauf an!
Schutzumfang im Markenrecht
Bei der Anmeldung zur Eintragung ist es wichtig, im Vorfeld den individuell passenden Schutzumfang für eine Marke zu definieren – wichtig in Hinblick auf rechtliche und ökonomische Aspekte. Denn je nach Anzahl der gewählten Markenklassen und nach geografischem Umfang der Anmeldung unterscheiden sich Gebühren erheblich!
An dieser Stelle kommt es darauf an, die richtige Mischung zu finden: aus einem ausreichenden, sinnvollen räumlichen und geografischen Schutzumfang und angemessenen Gebühren für die jeweilige Anmeldung.
Ich unterstütze Sie im Markenrecht, Marken in jedem einzelnen Fall exakt in dem Umfang national, in Europa oder international anzumelden, der im ganz konkreten Fall für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Sprechen Sie mich gerne an!
Arbeit mit Marken
Mit der Anmeldung einer Marke bzw. von Marken ist es meist nicht getan: Die professionelle Arbeit mit und Verwaltung von Marken ist Grundlage für ihre Werthaltigkeit.
Markenportfolios sollten effizient verwaltet werden, inklusive der Überwachung von Schutzfristen und deren Verlängerung. Genauso ist es wichtig, den „Markt“ im Blick zu behalten, um mögliche Kollisionsfälle, die der eigenen Marke schaden, zu entdecken und ggf. gegen Rechtsverletzer vorzugehen. Nicht zuletzt ist es Teil einer effizienten Arbeit mit Marken, diese ggf. anderen Unternehmen im Wege von (nicht) exklusiven Lizenzen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, um so Umsätze zu generieren.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihres Markenportfolios oder einen Rechtsanwalt, der maßgeschneiderte Lizenzverträge prüft, erstellt und verhandelt? Sprechen Sie mich gerne an!
Verteidigung von Marken
Markenrechtsverletzungen können enormen wirtschaftlichen Schaden anrichten und gleichzeitig das Image einer Marke massiv beschädigen. Deshalb ist es wichtig, aktiv gegen solche Rechtsverletzungen im Inland, aber auch im Ausland vorzugehen: mit markenrechtlichen Abmahnungen oder in gerichtlichen Eilverfahren mit dem Ziel, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das gilt im Fall von unberechtigten Nutzungen genauso wie bei (unbeabsichtigten) Kollisionen.
Als Rechtsanwalt für Markenrecht gehe ich aktiv gegen Markenrechtsverletzungen vor. Genauso vertrete ich Sie, wenn Sie sich einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung ausgesetzt sehen. Sprechen Sie mich gerne an!
Leistungen im Markenrecht
Als Rechtsanwalt für Markenrecht kümmere ich mich im gesamten „Lebenszyklus“ einer Marke um Ihre Marken.
Das sind meine Leistungen im Markenrecht auf einen Blick:
- markenrechtliche Beratung/Begleitung in gestalterischen Entwicklungsprozessen,
- Kollisionsprüfung mit vorbestehenden Marken,
- Erstellen von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen,
- Markenanmeldung Deutschland, EU, international,
- Vorgehen gegen Markenanmeldungen Dritter (Löschung etc.),
- Verwaltung von Marken(portfolios) inkl. Schutzrechtsverlängerung etc.,
- markenrechtliche Abmahnungen (aktiv gegen Rechtsverletzer, Verteidigung bei erhaltener Abmahnung),
- Verfahren auf Erlass einstweiliger Verfügung im Markenrecht,
- Vertragsgestaltung im Markenrecht: Markenlizenzverträge, Übertragungsverträge, Abgrenzungsverträge sowie
- Unterstützung bei Due Diligence im Markenrecht.