Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht spielt in mehr Bereichen eines Unternehmens eine Rolle, als man gemeinhin meinen könnte: in der Werbung und im Marketing, aber auch im E-Commerce, der Produktgestaltung oder im Datenschutz.

Damit Ihr Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Themen betreut ist, kümmere ich mich als Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Großraum Düsseldorf und Mönchengladbach um Ihre Fragen und vertrete Ihr Unternehmen bestmöglich in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Beratung zum Wettbewerbsrecht

Auch wenn das Wettbewerbsrecht und seine Regelungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht zu den Rechtsbereichen zählt, die Verantwortlichen in Unternehmen besonders präsent sind, ist es ein Rechtsbereich, den Verantwortliche und Rechtsabteilung nicht aus dem Blick verlieren sollten. Immerhin können Verletzungen des Wettbewerbsrechts unangenehme Folgen haben, z. B. kostspielige Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen und nicht zuletzt Imageschäden, die weitere finanzielle Schäden mit sich bringen können.

Aus diesem Grund unterstütze ich Sie in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen, um Ihr Risiko, Wettbewerbsverletzungen zu begehen, möglichst gering zu halten: Ich schärfe den Blick der Verantwortlichen – auch in den Einzelabteilungen – für wettbewerbsrechtliche Themen, beantworte konkrete Fragen und unterstütze Sie in Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern etc.

Sie sind auf der Suche nach einem externen Rechtsanwalt, der Sie in strategischen Fragen des Wettbewerbsrechts, aber auch in konkreten Angelegenheiten unterstützt? Sprechen Sie mich gerne an!

Vorgehen gegen Wettbewerber

Nicht selten überschreiten Wettbewerber die Grenzen des (wettbewerbsrechtlich) Zulässigen. Dabei können Wettbewerbsverletzung ganz unterschiedlich ausfallen. Ein unvollständiges Impressum oder eine unrichtige Datenschutzerklärung können das Wettbewerbsrecht genauso verletzen wie z. B.

  • irreführende Werbung,
  • falsch gekennzeichnete Werbung,
  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung,
  • unzureichende/fehlende Widerrufsbelehrungen und sonstige Pflichtangaben im E-Commerce und
  • unlautere Produktnachahmungen.

In solchen und ähnlichen Fällen gilt es, möglichst zeitnah zu reagieren. Die Möglichkeiten zu reagieren, sind dann unterschiedlich. So ist es denkbar, zunächst mit einem anwaltlichen Schreiben auf Verstöße hinzuweisen und dazu aufzufordern, sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts zu halten. Vor allem bei kleineren Rechtsverletzungen und je nach „Verhältnis“ zum Wettbewerber kann das im Einzelfall der richtige Weg sein. In aller Regel werden aber nur

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnung inkl. der Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärungen oder
  • ein Antrag bei Gericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

den notwendigen Effekt haben, um Rechtverletzungen effizient zu beenden.

Deswegen gehe ich für Sie aktiv gegen Wettbewerber vor, die Ihnen z. B. mit wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen schaden: mit Abmahnungen oder einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – ganz wie es die Situation erfordert.

Sie brauchen aktive Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, um gegen Wettbewerber vorzugehen, die es mit dem UWG nicht so genau nehmen? Sprechen Sie mich gerne an!

Vertretung bei Abmahnung etc.

Hin und wieder kommt es vor, dass Unternehmen sich selbst wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen etc. ausgesetzt sehen oder direkt eine einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erlassen wird. Den Kopf in den Sand stecken sollte man in einem solchen Fall nicht, auch wenn der Vorwurf haltlos zu sein scheint.

In einer solchen Situation gilt es, sich schnell einen Überblick über die Sachlage und über die Rechtslage zu verschaffen. Es gilt zu klären, was tatsächlich vorgefallen ist und ob der Vorwurf des Wettbewerbers möglichweise berechtigt ist. Denn nur wenn die Situation und die Rechtslage klar sind, ist eine adäquate Reaktion möglich – egal, wie diese dann aussieht: Ist der Vorwurf berechtigt, gilt es, die Rechtsverletzung abzustellen und den Schaden zu begrenzen. Ist der Vorwurf nicht berechtigt, sollte man gegen haltlose Vorwürfe einer Wettbewerbsverletzung durchaus mit Nachdruck vorgehen.

Wurden Sie wegen eines (vermeintlichen) Rechtsverstoßes wettbewerbsrechtlich abgemahnt oder wurde gegen Sie eine einstweilige Verfügung erlassen, kümmere ich mich selbstverständlich darum. Sprechen Sie mich gerne an!

Beiträge zu Wettbewerbsrecht

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Der Erfolg eines Produktes hängt nicht unwesentlich von einem passenden Produktnamen und der richtigen Bewerbung ab. Aber gerade bei Produktnamen und in der Werbung gilt es durchaus Rechtliches zu beachten – auch und gerade, wenn es um Nahrungsergänzungsmittel geht. Im Falle eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapsel-Form, das die Konzentration verbessern sollte, musste nun das LG Berlin […]

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